Wer aktuelle Bauzinsen für seinen eigenen geplanten Immobilienkauf oder -bau vergleichen möchte, muss wissen, dass die veröffentlichten Konditionen bestimmten Voraussetzungen unterliegen. Und, dass es sich überwiegend um Tageskonditionen handelt.
Die Kriterien müssen erfüllt sein
Unter Beachtung der Verbraucherkreditrichtlinien sollen die angegebenen, veröffentlichten Zinsen anhand einer Beispielrechnung für den Verbraucher verständlich dargestellt werden. Diese Beispielkriterien, auf die sich die meisten Vergleiche beziehen, sind i.d. R. die Annahme:
- dass der Kunde angestellt ist,
- sein Objekt überwiegend selbst nutzt,
- es sich max. um ein 1-2 Familienhaus oder eine Eigentumswohnung handelt und
- er genügend Eigenkapital mitbringt.
Die häufigsten Vergleiche in Zeitungen, Zeitschriften oder Internet berücksichtigen eine Beleihung des Objekts von max. 60 % des Kauf- bzw. Herstellungspreises.
Oftmals sind auch Mindestdarlehenssummen unterstellt. Wer nicht diese Beispielvoraussetzungen erfüllt, muss seine, für ihn gültige Kondition individuell erfragen. In den Beispielen sollte sich mindestens ein Hinweis auf den Effektivzins finden.
Hinter den veröffentlichten Konditionen verbergen sich nicht nur Banken als Hypothekengeber, sondern auch Bausparkassen und Versicherungen und manchmal auch Pensionskassen, die ihre angesammelten Gelder in der Kreditwirtschaft anlegen. Bei den Herausgebern dieser Zinsvergleiche handelt es sich oft um Makler für Immobilienfinanzierungen, die für ihre Kunden aus einem Angebot von über 100 Banken die für ihn passende Bestkondition herausfiltern. Auf Grund der derzeitigen Niedrigzinsphase werden den Kunden Zinssicherheiten von 5-30 Jahren vorgeschlagen. Wer nicht irgendwann mit einem Lottogewinn oder einer guten Erbschaft rechnen kann, sollte Angebote über längere Bauzinsen einholen.
Der Preiskampf findet auf dem Zinsmarkt eindeutig bei den 5- und 10jährigen Konditionen statt. Jedoch nur auf die daraus resultierende niedrige Rate zu “schielen”, wäre sehr kurzsichtig. Wer jetzt nur sehr knapp in die eigenen 4 Wände kommt, kann nach Ablauf dieser Zinsbindungen böse Überraschungen erleben. Es sei denn, er hat vorgesorgt und verfügt über eine preiswerte Ablösemöglichkeit.





















